Dr. Andreas Wurm

Rechtsanwalt seit 2002 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Schwerpunkte

01 /

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliche Aspekte bei Erwerb, Veräußerung und Umwandlung von Unternehmen, Betriebsübergang, Interessenausgleich und Sozialplan, variable Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligung, Betriebsratswahl, Mitbestimmung des Betriebsrats, Personalabbau und Kündigungsschutz


02 /

Gesellschaftsrecht: Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), Gesellschaftsverträge, Management-Beteiligungen, Geschäftsordnungen, Organhaftung, Gesellschafterstreit


03 /

Schnittstelle Arbeitsrecht & Gesellschaftsrecht: Erwerb, Veräußerung und Umwandlung von Unternehmen, Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten,


04 /

Kooperationsverträge: Vermarktungs- und Sponsoringverträge, Dienstleistungsverträge


05 /

Prozessführung: Vor Zivilgerichten und Arbeitsgerichten, in Einigungsstellenverfahren und Schiedsverfahren (auch als Schiedsrichter)


Qualifikation und Tätigkeit

01 /

Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Paris Lodron Universität Salzburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München


02 /

Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen in München


03 /

Promotion im Umwandlungsrecht bei Prof. Dr. Jens Petersen an der Universität Potsdam (Dr. iur.)


04 /

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.


05 /

Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer (München)


06 /

Kirkland & Ellis International LLP (London)


07 /

Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München


08 /

Kempter, Gierlinger und Partner Rechtsanwälte mbB (München)


09 /

Mitglied im Ausschuss Gesellschaftsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (Berlin)


Ausgewählte Mandate

Einige der folgenden Mandate lagen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Um eine doppelte Nennung zu vermeiden, werden sie nur einem der beiden Rechtsgebiete zugeordnet.

Arbeitsrecht

01 /

Beratung eines Konzerns bei der Verschmelzung mehrerer Tochtergesellschaften und dem dadurch bedingten Übergang von Arbeitsverhältnissen, der Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung tarifrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Gegebenheiten, einschließlich der Unterrichtung der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien und der mitarbeitenden Personen


02 /

Beratung eines Konzerns bei dem abspaltungsbedingten Übergang von Arbeitsverhältnissen und der Entstehung eines Gemeinschaftsbetriebs, einschließlich der Beteiligung der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien und der Unterrichtung der mitarbeitenden Personen


03 /

Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen (VSOP)


04 /

Beratung eines Konzerns bei der Gestaltung von Management-Beteiligungen (Equity Bonus, Value Bonus)


05 /

Beratung und Vertretung eines Konzerns beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von Einigungsstellen- und betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren


06 /

Beratung und Vertretung eines mittelständischen Unternehmens beim Personalabbau, einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Kündigungsschutzverfahren


07 /

Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Restrukturierung seines Außendienstes


08 /

Beratung eines mittelständischen Konzerns bei der Einführung von Kurzarbeit in verschiedenen Abteilungen


09 /

Vertretung eines mittelständischen Unternehmens bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl


10 /

Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Errichtung eines Konzernbetriebsrats


11 /

Vertretung eines leitenden Angestellten in einem Kündigungsschutzverfahren


Gesellschaftsrecht

01 /

Beratung und Vertretung des Mehrheitseigentümers eines großen mittelständischen Industrieunternehmens bei dessen Veräußerung


02 /

Beratung und Vertretung der Eigentümer einer Unternehmensgruppe bei deren Veräußerung


03 /

Beratung und Vertretung des Erwerbers bei einem Unternehmenskauf


04 /

Beratung und Vertretung einer GmbH bei dem Erwerb und der späteren Veräußerung einer Unternehmensbeteiligung


05 /

Beratung der Gesellschafter einer GmbH bei der Gestaltung einer gesellschaftsrechtlichen Mitarbeiterbeteiligung


06 /

Beratung eines Konzerns bei der Verschmelzung von Konzernunternehmen


07 /

Beratung und Vertretung eines großen mittelständischen Unternehmens bei dem Aufbau einer Konzernstruktur


08 /

Beratung eines mittelständischen Familien-Unternehmens (GmbH & Co. KG) bei der Neufassung ihrer Gesellschaftsverträge


09 /

Beratung bei der Errichtung eines Beirats


10 /

Beratung und Vertretung eines Gesellschafters bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen


11 /

Beratung und Vertretung eines Rechtsanwalts beim Ausscheiden aus einer Rechtsanwaltsgesellschaft


12 /

Beratung und Vertretung einer Aktiengesellschaft bei der Abberufung und Kündigung eines Vorstands sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vorstand


13 /

Beratung und Vertretung eines Vorstands bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (D&O-Verfahren)


14 /

Beratung und Vertretung eines Geschäftsführers bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (D&O-Verfahren)