Wenn es darum geht, die Nachfolge im Unternehmen oder sein persönliches Vermächtnis zu regeln, ist Beratung Vertrauenssache. Einen kompetenten, verlässlichen Partner braucht es auch, wenn erbrechtliche Konflikte ausgetragen oder befriedet werden müssen.
Die Begleitung von Unternehmern wie Privatpersonen in erbrechtlichen Angelegenheiten gehört seit den Anfängen unserer Kanzlei zu unseren Kernkompetenzen. Wir haben das wirtschaftliche Verständnis wie auch die umfassenden gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse, um die Vermögensnachfolge mit dem Unternehmensinhaber oder Gesellschafter nach seinen Vorstellungen zu gestalten; um für erbrechtliche Fragen im Privaten die richtigen Antworten zu liefern, besitzen wir neben der fundierten juristischen Expertise und Schlagkraft auch das nötige Fingerspitzengefühl.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der passgenauen erbrechtlichen Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge, von Gesellschaftsverträgen, Testamenten oder Erbverträgen. Suchen Sie eine anwaltliche Vertretung, um Ihre Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter erfolgreich außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen oder solche endgültig abzuwehren, finden Sie diese bei uns. Selbstverständlich sind Sie bei uns auch bestens aufgehoben, wenn es um Testamentsvollstreckung geht.