Als Anwaltskanzlei mit langjährigem Schwerpunkt im Gesellschafts- und Aktienrecht bieten wir unseren Mandanten umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Gründung, Umwandlung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften sowie um den Eintritt und das Ausscheiden von Gesellschaftern und Aktionären. Unsere Expertise im Gesellschafts- und Aktienrecht umfasst unter anderem die Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht. Wir beraten Gesellschaften vom Start-up bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft sowie ihre Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und Gesellschafter bzw. Aktionäre. Darüber hinaus haben wir eine langjährige Expertise in der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Angehörigen der freien Berufe.