Gesellschafts­recht

Als Anwaltskanzlei mit langjährigem Schwerpunkt im Gesellschafts- und Aktienrecht bieten wir unseren Mandanten umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Gründung, Umwandlung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften sowie um den Eintritt und das Ausscheiden von Gesellschaftern und Aktionären. Unsere Expertise im Gesellschafts- und Aktienrecht umfasst unter anderem die Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht. Wir beraten Gesellschaften vom Start-up bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft sowie ihre Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und Gesellschafter bzw. Aktionäre. Darüber hinaus haben wir eine langjährige Expertise in der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Angehörigen der freien Berufe.

Aktienrecht

Im Aktienrecht beraten und vertreten wir nicht börsennotierte und börsennotierte Aktiengesellschaften, Vorstände, Aufsichtsräte, Gründer und Aktionäre bei allen Fragen rund um die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Aktiengesellschaften sowie um den Eintritt und das Ausscheiden von Aktionären. Darüber hinaus haben wir einen Fokus auf die Überprüfung von Abfindungsansprüchen von Aktionären und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung.

GmbH-Recht

Im GmbH-Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Gesellschaften, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter bei allen Fragen rund um die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von GmbHs sowie um den Eintritt und das Ausscheiden von ihren Gesellschaftern.

Personengesellschaftsrecht

Bei Fragestellungen im Personengesellschaftsrecht unterstützen wir Sie gerne, sei es im Verhältnis zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Ein Fokus unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Begleitung von Angehörigen der freien Berufe bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei dem Eintritt in und dem Ausscheiden aus Sozietäten.

Mergers and Acquisitions

Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Begleitung von Mandanten in Mergers und Acquisitions (M&A) und möchten Ihnen auf dieser Seite einen kurzen Überblick über das Thema geben. Unsere Anwaltskanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Mandanten bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen. Zu unseren Mandanten gehören Gesellschaften, Gründer und Investoren. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und verfügen über das notwendige Know-how und die Erfahrung, um unsere Mandanten effektiv zu unterstützen.

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Wenn es darum geht, die Nachfolge im Unternehmen oder sein persönliches Vermächtnis zu regeln, ist Beratung Vertrauenssache. Einen kompetenten, verlässlichen Partner braucht es auch, wenn erbrechtliche Konflikte ausgetragen oder befriedet werden müssen.