Dr. Tino Sekera-Terplan
Rechtsanwalt seit 2003 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht PartnerSchwerpunkte
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Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Venture Capital, Gründerberatung, Compliance, Neuordnung von Unternehmen
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kapitalmarktorientiertes Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht
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Prozessführung vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren sowie alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Dabei vertritt Herr Sekera-Terplan Gesellschafter, Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, aktive Investoren und Privatpersonen. Der Schwerpunkt von Herrn Sekera-Terplan liegt in der Führung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Corporate Litigation) bei Kapitalgesellschaften, wie z. B. in Beschlussanfechtungsverfahren, Spruchverfahren (auch als vom Gericht bestellter gemeinsamer Vertreter), Sonderprüfungsverfahren, Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern und Organhaftungsverfahren (einschließlich D&O-Verfahren) sowie in der Führung von Streitigkeiten im Kapitalmarktrecht. Daneben führt Herr Sekera-Terplan regelmäßig Prozesse im Personengesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Handels-, Vertriebs- und Schadensersatzrecht
Qualifikation und Tätigkeit
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Ludwig-Maximilians-Universität München
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Yale University, New Haven (USA)
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Referendariat in München und in Kanzleien in Los Angeles (2000) und Bangkok (2002)
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ab 2003 Rechtsanwalt in zwei wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in München
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seit 2013 bei Kempter, Gierlinger und Partner Rechtsanwälte mbB, München
Ausgewählte Mandate
Mergers & Acquisitions, Private Equity, Venture Capital, Umstrukturierung, Gründerberatung, Ausscheiden von Gesellschaftern
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Beratung und Vertretung eines Private-Equity-Finanzinvestors im Rahmen einer Finanzierungsrunde beim Erwerb einer Industriebeteiligung an einer großen mittelständischen Kapitalgesellschaft sowie bei der späteren Veräußerung („Exit“)
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Beratung und Vertretung einer Gesellschaft der IT-Branche beim Erwerb eines mittelständischen Unternehmens
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Beratung und Vertretung einer Gesellschaft im Rahmen eines Beteiligungserwerbs durch Venture-Capital-Fonds
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Beratung eines mittelständischen Unternehmers bei der Neuordnung seines Unternehmens und dem Aufbau einer Konzernstruktur
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Beratung von Gründern bei dem Start-Up einer Kapitalgesellschaft (z. B. im Bereich E-Commerce und im Bereich sog. Applikationen („Apps“)) einschließlich markenrechtlicher Beratung
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Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft
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Beratung und Vertretung verschiedener Freiberufler (Architekten, Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Patentanwälte) beim Ausscheiden von Mitgesellschaftern (vor allem im Hinblick auf die Wirksamkeit und Angemessenheit von Abfindungsregelungen), bei der Aufnahme neuer Gesellschafter sowie dem Aufbau von Gesellschafter- und Partnerstrukturen; ebenso Beratung und Vertretung diverser Freiberufler bei ihrem Ein- und Austritt in/aus Kanzleien, Praxen oder sonstige(n) Kooperationsformen
Aktienrecht, kapitalmarktorientiertes Gesellschaftsrecht, Hauptversammlungen, Organhaftung
01 /
Laufende Beratung von Aktiengesellschaften in allen aktienrechtlichen Fragen einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
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Beratung und Vertretung einer Aktiengesellschaft bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder
03 /
Beratung einer Gesellschaft bei der Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans (sog. phantom stocks für Mitarbeiter)
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Beratung und Vertretung von aktiven Investoren auf der Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft durch Ausübung des Fragerechts sowie bei der erfolgreichen Durchsetzung eines in der Hauptversammlung gestellten Sonderprüfungsantrags
05 /
Beratung und Vertretung von Aktionären bei der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen von Aktiengesellschaften über Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen, Squeeze-out, Aufsichtsratswahlen, Gewinnverwendung, Entlastung sowie der Anfechtung eines Beschlusses über den Entzug des Vertrauens eines Vorstandsmitglieds
06 /
Vertretung von sog. außenstehenden Aktionären als vom Landgericht bestellter gemeinsamer Vertreter (§ 6 SpruchG) in Spruchverfahren, z. B. bei der Verschmelzung zweier Immobilienunternehmen zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses sowie bei einem Squeeze-out einer Aktiengesellschaft aus der Nahrungsmittelbranche zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung
07 /
Beratung und Vertretung von Aktionären in gerichtlichen Sonderprüfungsverfahren gegen eine Aktiengesellschaft (§ 142 (2) AktG)
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Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen sowie Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Organhaftungsfragen
09 /
Beratung einer Beteiligungsgesellschaft bei der Ergänzung der Tagesordnung eines DAX-30-Konzerns
Kapitalmarktrecht und Beraterhaftung
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Laufende Beratung und Vertretung von Anlegern gegen Finanzdienstleistungsunternehmen wegen fehlgeschlagener Kapitalbeteiligung
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Vertretung von Anlegern bei fehlgeschlagener Mezzanine-Finanzierung (sog. Mezzanine-Darlehen) gegen Emittenten sowie bei sog. Fremdwährungsdarlehen (in Schweizer Franken)
03 /
Vertretung eines Aktionärs gegen einen Antrag auf Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze-out (§ 39a WpÜG)
04 /
Beratung eines Emittenten bei der Ausgabe einer Wandelanleihe
05 /
Beratung und Vertretung eines Anlegers wegen sog. Churning gegen ein Wertpapierhandelsunternehmen
06 /
Beratung und Vertretung eines Finanzdienstleistungsunternehmens gegen die Inanspruchnahme von Schadensersatzansprüchen wegen angeblich fehlerhafter Beratung beim Erwerb einer Lebensversicherung
Individuelles Arbeitsrecht
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Laufende Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen sowie bei der Durchführung individualarbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen (z. B. Kündigungsschutzverfahren, Statusfeststellungen)
02 /
Beratung und Vertretung eines leitenden Angestellten gegen Compliance-Vorwürfe
03 /
Beratung eines Unternehmens zu den Voraussetzungen und Folgen eines Betriebsübergangs
Handels-, Vertriebs und Schadensersatzrecht
01 /
Beratung und Vertretung eines mittelständigen Unternehmens gegen die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB
02 /
Regelmäßige Beratung verschiedener mittelständischer Unternehmen bei der Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise-, Kooperations- und Vermarktungsverträgen
03 /
Regelmäßige Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von (Schadenersatz-) Ansprüchen