Individual­arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten.

Schwerpunkte

01 /

Betreuung bei der täglichen Personalarbeit

02 /

Arbeitsvertragsgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

03 /

Mitarbeiterbeteiligung

04 /

Arbeitnehmerüberlassung

05 /

Zeugnisangelegenheiten

06 /

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

07 /

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

08 /

Wettbewerbsbeschränkungen

09 /

Compliance und Datenschutz

10 /

Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen

11 /

Vorbereitung von Kündigungsentscheidungen und Unterstützung zur Einhaltung der für den Ausspruch einer Kündigung erforderlichen Formalien

12 /

Daneben sind wir regelmäßig in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten tätig.