Organhaftung

Darüber hinaus beraten wir Gesellschaften, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte unter Einbeziehung von D & O Versicherung bei allen Haftungsfragen. Wir verfügen über eine breite Expertise sowohl in der Abwehr von Haftungsansprüchen als auch bei deren Durchsetzung. Dabei kommen uns unsere Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und unsere praktischen Erfahrungen in Gerichtsprozessen vor den Handelskammern und in Sonderprüfungen zugute.

Schwerpunkte

01 /

Beratung und Vertretung von geschäftsführenden Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten bei der Abwehr von Haftungsansprüchen von Personen- und Kapitalgesellschaften

02 /

Beratung und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte