Im Aktienrecht beraten und vertreten wir nicht börsennotierte und börsennotierte Aktiengesellschaften, Vorstände, Aufsichtsräte, Gründer und Aktionäre bei allen Fragen rund um die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Aktiengesellschaften sowie um den Eintritt und das Ausscheiden von Aktionären. Darüber hinaus haben wir einen Fokus auf die Überprüfung von Abfindungsansprüchen von Aktionären und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung.
Aktienrecht
Schwerpunkte
Gründung, Rechtsform
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Vorstand
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Aufsichtsrat
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Hauptversammlung
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Umstrukturierungen, Umwandlungen
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Aktionär, Auskunftsrechte und Aktionärsklagen
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Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren
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