Arbeits­rechtliche Streitigkeiten

Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten. Dabei begleiten wir Sie sowohl in Urteilsverfahren als auch in Beschlussverfahren und unterstützen Sie dabei, die für einen erfolgreichen Prozess erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus sind wir für unsere Mandanten in Verfahren vor der Einigungsstelle tätig. Wichtig ist uns eine auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Beratung und Vertretung, um mit ihnen zu einer effektiven und effizienten Lösung ihrer rechtlichen Probleme zu gelangen.

Schwerpunkte

Urteilsverfahren

01 /

Rechtsstreitigkeiten über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses

02 /

Kündigungsschutzverfahren: Beratung im Vorfeld einer geplanten Kündigung, Einholung ggf. erforderlicher behördlicher Zustimmungen (Inklusionsamt, Gewerbeaufsichtsamt)

03 /

Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (Vergütung, Prämie, Bonus, Tantieme, Urlaubsgewährung, Zeugniserteilung, Schadenersatz, etc.)

04 /

Unerlaubte Handlungen (z.B. geschäftsschädigende Äußerungen, Wettbewerbsverstöße)

Beschlussverfahren

01 /

Kollektivrechtliche Streitigkeiten aus dem BetrVG: Anfechtung einer Betriebsratswahl, Auflösung des Betriebsrats, Streit über Bestehen und Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, vorläufige Durchsetzung personeller Maßnahmen wie Einstellung oder Versetzung (§ 100 BetrVG), Einsetzung einer Einigungsstelle, Beteiligung einer Gewerkschaft an einer Betriebsversammlung

02 /

Unternehmensmitbestimmung: Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz

Einigungsstellenverfahren

01 /

Erzwingbares Verfahren vor der Einigungsstelle (Arbeitgeber und Betriebsrat einigen sich nicht in Fällen zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats)

02 /

Freiwilliges Verfahren vor der Einigungsstelle

03 /

Teilnahme an Einigungsstellenverfahren