Arbeitsrecht

Wir zählen seit langem zu einer anerkannten Adresse im Arbeitsrecht. Diese Expertise haben wir uns durch die jahrelange Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Beschäftigten angeeignet, durch die wir besser als Kanzleien, die ausschließlich Arbeitgeber oder Beschäftigte vertreten, die rechtliche und tatsächliche Position auch der jeweiligen Gegenseite in die erfolgreiche Betreuung unserer Mandanten einfließen lassen können.

 

Aufgrund ihrer Komplexität und Sensibilität fordern arbeitsrechtliche Überlegungen Spezialisten. Durch die bei uns vorhandene Qualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht und Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht können wir unsere Mandanten zudem an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete (u.a. bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten, Unternehmenstransaktionen oder Umwandlungen) bestmöglich betreuen.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten.

Kollektivarbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlichen Gremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss), dem Sprecherausschuss leitender Angestellten sowie Gewerkschaften.

Umstrukturierungsmaßnahmen

Unter Umstrukturierungsmaßnahmen verstehen wir sowohl innerbetriebliche Vorgänge als auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen wie eine Veräußerung oder Umwandlung des Arbeitgebers.