Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlichen Gremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss), dem Sprecherausschuss leitender Angestellten sowie Gewerkschaften.
Kollektivarbeitsrecht
Schwerpunkte
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