Kollektiv­arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlichen Gremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss), dem Sprecherausschuss leitender Angestellten sowie Gewerkschaften.

Schwerpunkte

01 /

Beratung zu erforderlichen Beteiligungen von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Sprecherausschuss

02 /

Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen

03 /

Betriebsratswahl

04 /

Entsendung von Mitgliedern in den Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

05 /

Beratung bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat sowie zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft