Beraterhaftung

Die Beraterhaftung bezieht sich auf die Verantwortlichkeit in erster Linie von Anlageberatern, Anwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gegenüber ihren Mandanten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Als Anwaltskanzlei mit breiter Expertise im Bereich der Beraterhaftung können wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung in diesem Bereich bieten.

Schwerpunkte

01 /

Durchsetzung von Ansprüchen gegen Anlagevermittler und Anlageberater im Zusammenhang mit dem Erwerb fehlerhafter Kapitalanlagen

02 /

Beratung und Vertretung von Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Beraterhaftung gegen Anwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

03 /

Beratung und Vertretung von Anwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Abwehr von Ansprüchen aus Beraterhaftung