Die Beraterhaftung bezieht sich auf die Verantwortlichkeit in erster Linie von Anlageberatern, Anwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gegenüber ihren Mandanten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Als Anwaltskanzlei mit breiter Expertise im Bereich der Beraterhaftung können wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung in diesem Bereich bieten.
Beraterhaftung
Schwerpunkte
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